Rechtsanwalt Dr. Kaltseis betreut einen Firmenkonkurs
Firmenkonkurs - Ihr Anwalt Dr. Kaltseis

Dr. Markus Kaltseis LL.M., Rechtsanwalt für Insolvenzrecht

Seit fast 20 Jahren bin ich auf die Beratung von Unternehmen spezialisiert, die sich in wirtschaftlichen Krisen befinden. Gemeinsam mit dem Unternehmen analysiere ich die Schulden und die Gläubigerstruktur. Dabei ist es entscheidend, zu beurteilen, ob das Unternehmen saniert werden kann, um seine wirtschaftliche Existenz zu sichern, oder ob eine Zerschlagung unter Berücksichtigung der Konkurstatbestände notwendig ist.

Die Beratung umfasst eine gründliche Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Vermögensstands im Vergleich zu den bestehenden Schulden. Ab der ersten Phase der Krise stehe ich dem Unternehmen beratend zur Seite und unterstütze bei allen relevanten Entscheidungen.

Mein Schwerpunkt liegt auf der Vertretung in Konkurs- oder Sanierungsverfahren. Ich schütze die Interessen des Unternehmens – von der Vorbereitung eines Verfahrens bis zur Vermeidung einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers. In Sanierungsverfahren konzentriere ich mich darauf, einen Sanierungsplan im Einvernehmen mit den Gläubigern durchzusetzen, um das Unternehmen zukunftsfähig zu machen.

„Ich berate und vertrete zahlreiche Unternehmen, um in der Krise gemeinsam strategische und lösungsorientierte Ziele umzusetzen.“

Was tun bei Firmenpleite?
Wann muss sich einen Konkursantrag stellen?
Besteht eine Verpflichtung, einen Konkursantrag zu stellen?
Ich möchte das Unternehmen fortführen, aber wie?

Ich bin seit vielen Jahren spezialisiert auf Insolvenzrecht, insbesondere auf die Sanierung von Unternehmen.

Als Insolvenzanwalt nehme ich die Interessen des Unternehmens war und unterstütze Sie bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen in der Krise (siehe unten). Für die Sanierung von Unternehmen ist von entscheidender Bedeutung, dass bereits bei ersten Anzeichen einer wirtschaftlichen Schieflage, wie ein Liquiditätsengpass oder Liquiditätsstockung eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird, um ab diesem Zeitpunkt die Fortführung des Unternehmens genau beobachtet werden kann, um zeitgerecht entsprechende rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Leider zeigt die Insolvenzpraxis, dass Unternehmen entgegen den rechtlichen Pflichten in Krisenzeiten kaum reagieren, sodass sich die Unternehmen selbst wirtschaftlich massiv gefährden und eine Sanierung häufig kaum mehr möglich ist. Bei zeitgerechter und guter anwaltlicher Beratung und Vertretung haben wir oft die Möglichkeit, kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden und Unternehmen die weitere wirtschaftliche Existenz zu sichern.

Professionelle Beratung und effiziente Hilfe in der Unternehmenskrise

Im Zuge einer Unternehmenskrise stellen sich viele komplexe rechtliche Fragen und es knüpfen sich daran auch rechtliche Pflichten. Nur wenige Unternehmer haben die Kenntnis über Konkurstatbestände (!).

  • Gemäß der Insolvenzordnung ist zwingend ohne schuldhaftes Zögern spätestens 60 Tagen ab Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung (Kapitalgesellschaft) der Konkurs beim zuständigen Landesgericht am Firmensitz des Unternehmens zu beantragen.
  • Die Frist des § 69 Abs. 2 IO wird in der Praxis sehr häufig überschritten.
  • Wird die 60 Tage-Frist nicht eingehalten, dann können zugunsten der Gläubiger Schadensersatzansprüche entstehen, den Geschäftsführer persönlich zu tragen haben.
  • Es besteht sohin im Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung (= Konkurstatbestände) ein dringender Handlungsbedarf.

Die Unternehmenskrise bringt viele Pflichten mit sich!

Als Insolvenzanwalt nehmen wir die Interessen des Unternehmens war und unterstützen Sie bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen und insbesondere der Sanierung der fälligen Verbindlichkeiten. Bei guter anwaltlicher Beratung und Vertretung haben wir oft die Möglichkeit, kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Unsere anwaltliche Beratung geht auch dahin, gemeinsam das strategische Ziel der Unternehmenssanierung zu beurteilen.

Die primäre Frage stellt sich sohin, kann das Unternehmen fortgeführt werden oder ist das Unternehmen zu schließen?

Dabei stellen sich viele wirtschaftliche und rechtliche Fragen, die gemeinsam erarbeitet werden. Mein Fachwissen und jahrelange Erfahrungen im Insolvenzrecht dienen dazu, bestmöglich die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen zukünftig zu sichern.

Vereinbaren sie zeitgerecht einen Termin, um den erforderlichen Handlungsbedarf und Umsetzung von gemeinsamen Unternehmenszielen in der Krise zu  umfangreich zu erörtern und zu prüfen.

Fachartikel zum Thema.

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